Über mich
Thomas Stocker, Diplom-Psychologe, Coach
- Geboren 1973 und aufgewachsen in München
- Jurastudium an der Ludwig-Maximilians-Universität München
- Zahlreiche Auslandsaufenthalte in New York und Paris
- Psychologiestudium an der freien Universität Berlin
- Tätig bei folgenden Unternehmen und Einrichtungen:
Siemens AG, Deutscher Bundestag, Schering AG und Bayer Pharma AG in unterschiedlichen Positionen. Zuletzt als Projektmanager im globalen strategischen Marketing bei der Bayer Pharma AG. - Seit Dezember 2011 Coaching und psychologische Beratung mit eigenem Büro in München.
Kostenerstattung
Ich bin nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden.
1. Übernimmt Ihre Krankenkasse Leistungen für Dipl.-Psychologen mit der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Bereich der Psychotherapie (§1 Abs.1 HeilprG).
2. Benötigt Ihre Versicherung eine ärztliche Bescheinigung, dass Psychotherapie notwendig ist? Und falls nicht, welche Angaben benötigt die Krankenkasse im Detail?
3. Wann muss der Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden? Manche privaten Versicherungen übernehmen z.B. die ersten 5 Sitzungen ohne Formalitäten und wollen den Antrag dann vor der 6. Sitzung vorliegen haben.
4. Welche Zuzahlung können Sie von der Krankenkasse erwarten? Bezahlt Ihre Krankenkasse z.B. 80% von meinem Tarif oder zahlt sie nur 80% des Betrags, der in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgelistet ist und seit 1985 unverändert bei maximal 46 EUR für eine Therapiestunde liegt?